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REGELUNG ZUR MAKLERPROVISION

Erfahren Sie, wie die Maklerprovision bei Rieger Immobilien verteilt wird

Die Verteilung der Maklerprovision ist seit 2020 einheitlich und bundesweit geregelt

Die Kernkompetenz eines Immobilienmaklers besteht aus der Vermittlung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Es sollte also klar sein, dass der Immobilienexperte für seine Dienstleistung bezahlt wird. Weniger klar ist jedoch, wer diese bezahlt. In der Vergangenheit herrschte bei diesem Thema reichlich Verwirrung, da sich verschiedene Bundesländer auf unterschiedliche Regelungen geeinigt hatten. Mal zahlte der Eigentümer, mal der Käufer und mal beide Parteien einen Teil der Provision.

Mit dem bundesweiten „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, gültig zum 23.12.2020, hat die Regierung für Klarheit gesorgt und eine einheitliche Regelung geschaffen.

Käuferentlastung als Ziel

Sie haben noch Fragen zum Thema Hauskauf und Gesetzeslage oder möchten mich für die Vermittlung eines Objekts in Bayreuth und Umgebung beauftragen? Dann stehe ich Ihnen zur Seite.

Tobias Rieger

  • Immobilienmakler (IHK)
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • Verheiratet, 3 Kinder
  • Finanzmakler und Immobilienprofi
Rieger Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Bayreuth

Die neue Gesetzeslage

Gültig seit 23.12.2020

Mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten nun klare Regeln für ganz Deutschland. Die größte Veränderung ist, dass die Provision für den Makler bundesweit geteilt werden kann. Hat der Makler sowohl mit dem Käufer als auch dem Verkäufer einen gültigen Vertrag abgeschlossen, ist also doppelt beauftragt worden, werden die Kosten zu gleichen Teilen übernommen.

Darüber hinaus ist in dem Rechtstext festgehalten, dass der Auftraggeber, also derjenige, der den Makler engagiert, für die Kosten aufkommen muss. Selbst mit einer entsprechenden Vereinbarung, in der die Gegenpartei einer Kostenübernahme zugestimmt hat, dürfen maximal 50 % davon weitergereicht werden.

Jede Beauftragung muss ab sofort in schriftlicher Form vorliegen. Gültig sind die Regelungen zur Provisionskostenverteilung im Übrigen nur für private Verbraucher. Für gewerbliche Immobilientransaktion lassen sich dementsprechend weiterhin anderweitige Vereinbarungen treffen.

Regelung zur Maklerprovision